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   OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00   

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https://dejure.org/2001,2936
OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00 (https://dejure.org/2001,2936)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 12 U 90/00 (https://dejure.org/2001,2936)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 12 U 90/00 (https://dejure.org/2001,2936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 558; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 208; ; ZPO § 592; ; ZPO § 718; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WG Art. 28; WG Art. 41; WG Art. 70; BGB § 209; BGB § 558
    Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der Wechselklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der Wechselklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 209 Abs. 1
    Verjährungsunterbrechung durch Wechselklage auch für Anspruch aus dem Grundgeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 563
  • VersR 2002, 627
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Nach der Definition des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 92, 363, 368; vgl. auch Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 536 Rdn. 10) fällt unter den Begriff der Schönheitsreparaturen u.a. das Tapezieren und Streichen von Decken und Wänden, das Streichen von Fußböden und Heizkörpern sowie der Innentüren und Innenseiten der Fenster und Außentüren.

    Bei der Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter im Mietvertrag wird im Übrigen eine Geldzahlungspflicht des Mieters bei Nichtdurchführung der Maßnahmen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung auch dann bejaht, wenn der Vermieter die Räume umbauen will (vgl. BGHZ 92, 363, 369 ff.; BGHZ 77, 301 ff.; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036, 1037; OLG Schleswig NJW 1983, 1333; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdn. 1209).

  • BGH, 30.01.1986 - II ZR 257/85

    Rechte des Käufers bei Zahlung mit Wechsel

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Das folgt unmittelbar daraus, dass der Wechsel seinem Zweck nach zur Sicherung bzw. Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Grundgeschäft hingegeben worden ist, die Zweckbestimmung begrenzt also die Rechte des ersten Nehmers gemäß den Rechten aus dem Grundgeschäft (BGH NJW 1983, 1059; NJW 1986, 1872, 1873).

    Aus der ausdrücklichen Regelung der Verjährungsfrage in Art. 70 WG folgt, dass die Verjährung des Anspruchs aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis den Wechselanspruch nicht berührt (BGH NJW 1986, 1872, 1873; Baumbach-Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, 21. Aufl., Art. 70 WG Rdnr. 1; Reinicke DB 1970, 1369).

  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Für die Verjährungsunterbrechung gemäß § 209 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich maßgebend, ob die erhobene Klage denselben Streitgegenstand hat wie der Anspruch, dessen Verjährung zu prüfen ist (BGH NJW 1996, 1743).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Bei der Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter im Mietvertrag wird im Übrigen eine Geldzahlungspflicht des Mieters bei Nichtdurchführung der Maßnahmen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung auch dann bejaht, wenn der Vermieter die Räume umbauen will (vgl. BGHZ 92, 363, 369 ff.; BGHZ 77, 301 ff.; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036, 1037; OLG Schleswig NJW 1983, 1333; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdn. 1209).
  • OLG Schleswig, 17.01.1983 - 6 REMiet 3/82

    Vorlage zum Rechtsentscheid; Wohnraummietsache; Anhörung der Parteien;

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Bei der Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter im Mietvertrag wird im Übrigen eine Geldzahlungspflicht des Mieters bei Nichtdurchführung der Maßnahmen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung auch dann bejaht, wenn der Vermieter die Räume umbauen will (vgl. BGHZ 92, 363, 369 ff.; BGHZ 77, 301 ff.; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036, 1037; OLG Schleswig NJW 1983, 1333; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdn. 1209).
  • BGH, 08.11.1982 - II ZR 44/82

    Einrede des nichterfüllten Vertrages im Wechsel- und Scheckrecht

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Das folgt unmittelbar daraus, dass der Wechsel seinem Zweck nach zur Sicherung bzw. Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Grundgeschäft hingegeben worden ist, die Zweckbestimmung begrenzt also die Rechte des ersten Nehmers gemäß den Rechten aus dem Grundgeschäft (BGH NJW 1983, 1059; NJW 1986, 1872, 1873).
  • OLG Oldenburg, 21.02.1991 - 5 UH 1/91

    Vermieter; Ausgleichsanspruch in Geld; Wohnungsmieter; Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Bei der Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter im Mietvertrag wird im Übrigen eine Geldzahlungspflicht des Mieters bei Nichtdurchführung der Maßnahmen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung auch dann bejaht, wenn der Vermieter die Räume umbauen will (vgl. BGHZ 92, 363, 369 ff.; BGHZ 77, 301 ff.; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036, 1037; OLG Schleswig NJW 1983, 1333; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdn. 1209).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1990 - 10 U 179/89
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00
    Der Bundesgerichtshof, der zur Frage der Verjährungsunterbrechung der Wechselklage für die Forderung aus dem Grundgeschäft ebenfalls noch keine Stellung genommen hat, misst in anderen Fällen der ersten Klage dann verjährungsunterbrechende Wirkung bei, wenn die beiden verfolgten Ansprüche wesensgleich sind und der zur Begründung des jetzt verfolgten Anspruchs vorgetragene Lebenssachverhalt in seinem Kern bereits Gegenstand der früheren Klage war (BGH a.a.O.; ähnlich OLG Düsseldorf MDR 1990, 819, das - im umgekehrten Fall - darauf abstellt, dass die Klagebegründung auch auf den ausgestellten Scheck abhebt).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2007 - 23 U 7/07

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckung aus einem als Sicherheit

    Bisher entschieden wurde zwar, dass bei der Klage aus dem Grundgeschäft auch die Ansprüche aus Scheck und Wechsel von § 213 BGB umfasst werden (OLG Düsseldorf MDR 1990, 819 zum Scheck; OLG Köln ZIP 2001, 563 zum Wechsel).
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